MccarverMorita636

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Werden Privatpatienten adaequater mit Verschreibungen betreut als Kassenmitglieder .


Bei der Pruefung, ob ein Praeparat erfolgversprechend zum Einsatz gebracht werden kann oder eben nicht, ist es zunaechst keineswegs wichtig, ob und in welchem Ausmass die Aufwendungen von der Versicherung erstattet werden. Dies ist schon eher von Relevanz, wenn man das Urteil fuer oder gegen ein Prinzip trifft und sich nach sehr individuellen Voraussetzungen ueber Suchwortkombinationen wie exemplarisch: privat versichert im Internet informiert, bevor man seine Wahl trifft. Eine vor wenigen Tagen publizierte Dokumentation zeigt, dass es nicht nur bei der Wirtschaftlichkeit sondern auch bei der Qualitaet der Versorgung in der privatwirtschaftlich organisierten Krankenversicherung dunkle Seiten gibt. Das ist so, auch wenn sich enorm viele Arztbesucher ueber die "2-Klassen-Praxiversorgung" beschweren, falls sie ueberaus lange auf den fachaerztlichen Termin warten mussten oder durchlebten, dass sie stundenlang im Wartezimmer warten mussten, waehrend privat Krankenversicherte Mitpatienten ohne lange Wartezeit drangenommen wurden.

Es ist definitiv eine Tatsache, dass ein Urteil pro oder contra eine Kategorie der Versorgungssicherung im Gesundheitswesen sicher nicht einzig darauf beruht, in wie weit man nicht-rezeptpflichtige Mittel erstattet bekommt respektive nicht. 

Immerhin ist die Quote dieser Art an Pharmazeutika bei den privat Versicherten markant stattlicher als bei den GKV Versicherten. Dieses ist noch keine Erklaerung, welche die Leistungsfaehigkeit bestaetigt oder abweist.